LEI für Stiftungen

Was muss man bei der Beantragung der LEI Nummer für Stiftungen beachten?

Inhaltsverzeichnis

TOC Item #intro

Beim LEI (Legal Entity Identifier) handelt es sich um einen 20-stelligen alphanumerischen Code, der weltweit einzigartig für jede Ausstellung ist. Ihm sind bestimmte Referenzdaten der jeweilig registrierten Organisationen, wie zum Beispiel Name, registrierte Anschrift, Länderkennung und Register, in dem die Hauptniederlassung eingetragen ist, eingeschrieben.

Verwaltet werden die Referenzdaten von der GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation), welche regelmäßige Prüfungen durchführt, um die Richtigkeit und Aktualität der Angaben zu gewährleisten.

TOC Item #wer-benoetigt

Wer benötigt einen LEI?

Alle am Finanzmarkt teilnehmenden juristischen Personen sind gesetzlich verpflichtet, einen LEI zu registrieren. Seit Januar 2018 sind nicht nur Unternehmen sondern auch alle institutionellen Investoren (zu denen auch Stiftungen zählen) miteingeschlossen – unabhängig davon, ob sie steuerbegünstigt sind oder nicht.

Diese Richtlinie hat den Grund, dass die einzelnen Finanzmarktteilnehmenden anhand der LEI-Nummer eindeutig identifiziert werden können. Nicht nur Name und Anschrift der jeweiligen Organisation können dadurch erörtert werden, sondern auch eventuelle Firmenverflechtungen.

Somit wird Transparenz und Sicherheit am Finanzmarkt geschaffen und Missbrauch vermieden.

TOC Item #wo-beantragen

LEI Stiftung – Wo beantragen?

Sowohl rechtsfähige als auch unselbständige Stiftungen sind verpflichtet, einen LEI zu beantragen, wenn sie Geschäfte am Finanzmarkt tätigen.

Grundsätzlich kann ein LEI bei jeder LEI-Vergabestelle (LOU –Local Operating Unit) registriert werden, die von der GLEIF zugelassen ist – egal ob es sich dabei um einen in- oder ausländischen Anbieter handelt. Eine aktuelle Liste zu allen aktuellen Vergabestellen findet sich auf deren Website: https://www.gleif.org/de/about-lei/get-an-lei-find-lei-issuing-organizations

TOC Item #nummer-beantragung

LEI Stiftung Nummer – Beantragung

Der Prozess der Registrierung fällt für Stiftungen etwas komplizierter aus, da diese nicht in öffentlichen Registern vermerkt sind, wie auch Dr. Georg Seikel anmerkt. (LEI: „Eingaben können sich schwierig gestalten“ – die-stiftung.de)

Die Mitarbeiter:innen von Register-LEI stehen jederzeit kostenlos für Informationen oder zur Unterstützung beim Registrierungs- oder Verlängerungsprozess telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Bei der Beantragung eines LEIs auf der Internetseite der gewählten Vergabestelle werden die Daten der Stiftung und des/der jeweiligen Zeichnungsberechtigten zur Authentifizierung abgefragt.

Da Stiftungen keine Nennung in öffentlichen Registern haben, werden Formulare zur Verfügung gestellt, die ausgefüllt und per E-Mail gemeinsam mit Kopien der notwendigen Gründungsdokumente an die ausstellende Vergabestelle geschickt werden müssen.

Der Registrierungsprozess dauert bei Register-LEI nur einige Minuten und solange alle Daten korrekt angegeben und die notwendigen Dokumente zugeschickt worden sind, erfolgt die Vergabe des LEIs innerhalb weniger Stunden.

Die Kosten für eine LEI-Registrierung variieren je nach Anbieter und liegen zwischen 45 und 100 €.

TOC Item #verlaengerung

LEI Stiftung – Verlängerung

Der LEI gilt jeweils für 12 Monate und muss demnach jährlich verlängert werden. Eine Verlängerung muss nicht bei jener Vergabestelle durchgeführt werden, bei der der LEI erstmals registriert worden ist. Kunden können ihren LEI jederzeit zu einem anderen Anbieter transferieren. Nach Eingabe der Daten für eine LEI-Verlängerung auf der Internetseite des neuen Anbieters wird der Transfer-Prozess zwischen den Vergabestellen gestartet. Eine solche Übertragung kann zwar einige Tage in Anspruch nehmen, die Abwicklung ist jedoch bereits in den angegebenen Preisen enthalten.

Foto: Abobe Stock