LEI für Vereine

Was muss man bei der Beantragung der LEI Nummer für Vereine beachten?

Inhaltsverzeichnis

TOC Item #intro

Der LEI (Legal Entity Identifier) ist für alle am Finanzmarkt teilnehmenden Rechtsträger seit 2018 gesetzlich erforderlich.

Beim LEI (Legal Entity Identifier) handelt es sich um einen weltweit einzigartigen, 20-stelligen alphanumerischen Code, welcher auf die Referenzdaten, wie zum Beispiel Name, registrierte Adresse, Länderkennung und Register, der jeweiligen Organisationen verweist. Auf diese Weise ist eine eindeutige Identifikation der Finanzmarktteilnehmer möglich, was für Transparenz und Sicherheit sorgt.

TOC Item #registrierung

Was gilt für Vereine bei der LEI Registrierung?

Die Beantragung einer LEI Nummer kann bei jeder offiziellen LEI-Vergabestelle (LOU –Local Operating Unit) erfolgen – egal ob es sich dabei um einen in- oder ausländischen Anbieter handelt. Die jährlichen Kosten unterscheiden sich jedoch bei den verschiedenen Vergabestellen.
Eine aktuelle Liste aller von der GLEIF (Global Entity Identifier Foundation) autorisierten LEI-Anbieter findet sich auf deren Website.

Bei der Registrierung eines LEIs auf der Internetseite des gewählten Anbieters werden die Daten des Vereins und des/der jeweiligen Zeichnungsberechtigten zur Authentifizierung abgefragt.

TOC Item #unterlagen

Welche Unterlagen benötigen Vereine für die Beantragung eines LEIs?

Da die Einsicht von Vereinsregistern meist nicht öffentlich möglich ist, werden Formulare zur Verfügung gestellt, die ausgefüllt und per E-Mail gemeinsam mit Kopien der notwendigen Gründungsdokumente an die ausstellende Vergabestelle geschickt werden müssen.

Für etwaige Fragen oder Informationen steht das Team von Register-LEI jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Der Registrierungsprozess dauert bei Register-LEI nur einige Minuten. Unter der Voraussetzung, dass alle Daten korrekt angegeben und die notwendigen Dokumente zugeschickt worden sind, erfolgt die Vergabe des LEI- Codes schließlich innerhalb weniger Stunden und ist dann zur Verwendung zugelassen.

Foto: Abobe Stock